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GNU Affero General Public License

GNU AFFERO ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ

Version 3, 19. November 2007

Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>
Jeder ist berechtigt, wörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu ändern.

Präambel

Die GNU Affero General Public License ist eine freie, Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken, die speziell dafür entworfen wurde, die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft im Falle von Netzwerk-Server-Software zu gewährleisten.

Die Lizenzen für die meisten Software und andere praktische Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu ändern – um sicherzustellen, dass es für alle seine Benutzer freie Software bleibt.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sind so gestaltet, dass Sie sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verteilen (und dafür zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn erhalten können, wenn Sie ihn wünschen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können, und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Entwickler, die unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen verwenden, schützen Ihre Rechte mit zwei Schritten: (1) sie behaupten das Urheberrecht an der Software und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die gesetzliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verteilen und/oder zu modifizieren.

Ein sekundärer Vorteil der Verteidigung der Freiheit aller Benutzer ist, dass Verbesserungen, die in alternativen Versionen des Programms vorgenommen werden, wenn sie weit verbreitet genutzt werden, anderen Entwicklern zur Verfügung stehen, um sie zu integrieren. Viele Entwickler freier Software werden durch die daraus resultierende Kooperation ermutigt und bestärkt. Allerdings kann es bei Software, die auf Netzwerk-Servern verwendet wird, passieren, dass dieses Ergebnis ausbleibt. Die GNU General Public License erlaubt es, eine modifizierte Version herzustellen und der Öffentlichkeit auf einem Server zugänglich zu machen, ohne jemals den Quellcode der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die GNU Affero General Public License wurde speziell dafür entworfen, um sicherzustellen, dass in solchen Fällen der modifizierte Quellcode der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird. Sie verpflichtet den Betreiber eines Netzwerkservers, den Quellcode der darauf laufenden modifizierten Version den Benutzern dieses Servers zur Verfügung zu stellen. Daher gibt die öffentliche Nutzung einer modifizierten Version auf einem öffentlich zugänglichen Server der Öffentlichkeit Zugang zum Quellcode der modifizierten Version.

Eine ältere Lizenz, genannt die Affero General Public License und veröffentlicht von Affero, wurde entworfen, um ähnliche Ziele zu erreichen. Dies ist eine andere Lizenz, keine Version der Affero GPL, aber Affero hat eine neue Version der Affero GPL veröffentlicht, die eine Umstellung unter diese Lizenz erlaubt.

Die genauen Bedingungen und Konditionen für das Kopieren, die Verteilung und die Modifikation folgen.

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

0. Definitionen.

"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU Affero General Public License.

"Copyright" bedeutet auch urheberrechtliche Gesetze, die auf andere Arten von Werken, wie Halbleitermasken, anwendbar sind.

"Das Programm" bezieht sich auf jedes urheberrechtlich geschützte Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert ist. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Individuen oder Organisationen sein.

Ein Werk zu "modifizieren" bedeutet, es ganz oder teilweise in einer Art und Weise zu kopieren oder anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, abgesehen von der Herstellung einer exakten Kopie. Das daraus resultierende Werk wird als "modifizierte Version" des früheren Werks oder ein Werk "basierend auf" dem früheren Werk bezeichnet.

Ein "abgedecktes Werk" bedeutet entweder das unveränderte Programm oder ein Werk, das auf dem Programm basiert.

Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet, alles damit zu tun, was, ohne Erlaubnis, Sie direkt oder sekundär für eine Verletzung unter geltendem Urheberrecht haftbar machen würde, außer es auf einem Computer auszuführen oder eine private Kopie zu modifizieren. Verbreitung beinhaltet Kopieren, Verteilung (mit oder ohne Modifikation), öffentliches Zugänglichmachen und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

Ein Werk zu "übermitteln" bedeutet jede Art von Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien zu machen oder zu erhalten. Bloße Interaktion mit einem Benutzer durch ein Computernetzwerk, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übermittlung.

Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise", soweit sie ein bequemes und deutlich sichtbares Merkmal umfasst, das (1) einen angemessenen Copyright-Hinweis anzeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien bereitgestellt werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen, und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerbefehlen oder Optionen anbietet, wie zum Beispiel ein Menü, erfüllt ein prominenter Punkt in der Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode.

Der "Quellcode" für ein Werk bedeutet die bevorzugte Form des Werks zum Vornehmen von Änderungen daran. "Objektcode" bedeutet jede nicht-quellcode Form eines Werks.

Eine "Standard Schnittstelle" bedeutet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache festgelegt wurden, eine, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, außer dem Werk als Ganzes, das (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standard-Schnittstelle zu implementieren, für deren Implementierung die Quellcodeform der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Hauptkomponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Interpreter des Objektcodes, der dazu verwendet wird, es auszuführen.

Der "Entsprechende Quellcode" für ein Werk in Objektcodeform bedeutet allen Quellcode, der zum Generieren, Installieren und (für ein ausführbares Werk) Ausführen des Objektcodes und zum Modifizieren des Werks benötigt wird, einschließlich Skripte zur Steuerung jener Aktivitäten. Es beinhaltet jedoch nicht die Systembibliotheken des Werks oder allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert in der Ausführung dieser Aktivitäten verwendet werden, aber kein Teil des Werks sind. Zum Beispiel umfasst der Entsprechende Quellcode Schnittstellendefinitionsdateien, die mit Quelldateien für das Werk verbunden sind, und den Quellcode für geteilte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, für die das Werk spezifisch entworfen wurde, wie durch intime Datenkommunikation oder Steuerfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Der Entsprechende Quellcode muss nichts enthalten, das die Benutzer automatisch aus anderen Teilen des Entsprechenden Quellcodes regenerieren können.

Der Entsprechende Quellcode für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.

2. Grundrechte.

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts am Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Die Ausgabe beim Ausführen eines abgedeckten Werks ist durch diese Lizenz nur dann abgedeckt, wenn die Ausgabe, in Anbetracht ihres Inhalts, ein abgedecktes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte des fairen Gebrauchs oder andere Äquivalente, wie sie durch das Urheberrechtsgesetz vorgesehen sind, an.

Sie dürfen abgedeckte Werke ausführen und verbreiten, die Sie nicht übermitteln, ohne Bedingungen, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen abgedeckte Werke an andere weitergeben, ausschließlich zu dem Zweck, dass sie ausschließlich für Sie Änderungen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zur Ausführung dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenz beim Weitergeben aller Materialien, für die Sie kein Urheberrecht kontrollieren, einhalten. Diejenigen, die also die abgedeckten Werke für Sie erstellen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Auftrag, unter Ihrer Leitung und Kontrolle tun, zu Bedingungen, die ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen zu machen.

Das Übermitteln unter anderen Umständen ist ausschließlich unter den unten angegebenen Bedingungen erlaubt. Das Unterlizenzieren ist nicht erlaubt; Abschnitt 10 macht es überflüssig.

3. Schutz der rechtlichen Rechte der Benutzer vor Gesetzen zur Umgehung von Anti-Umgehungs-Maßnahmen.

Kein abgedecktes Werk soll als Teil einer effektiven technologischen Maßnahme im Sinne eines anwendbaren Gesetzes angesehen werden, das Verpflichtungen nach Artikel 11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags erfüllt, der am 20. Dezember 1996 angenommen wurde, oder ähnliche Gesetze, die eine Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken.

Wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technologischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das abgedeckte Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung, gegenüber den Benutzern des Werks, Ihrer oder dritter Parteien rechtlichen Rechte zur Verhinderung der Umgehung technologischer Maßnahmen zu beschränken.

4. Übermitteln exakter Kopien.

Sie dürfen exakte Kopien des Quellcodes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben, in jedem Medium übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Copyright-Hinweis auffällig und angemessen veröffentlichen; alle Hinweise darauf, dass diese Lizenz und jegliche nicht-genehmigenden Bedingungen, die in Übereinstimmung mit Abschnitt 7 hinzugefügt wurden, auf den Code anwendbar sind, intakt halten; alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Garantie intakt halten; und jeder Empfänger eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm geben.

Sie dürfen für jede Kopie, die Sie übermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie dürfen gegen eine Gebühr Unterstützung oder Garantieschutz anbieten.

5. Übermittlung modifizierter Quellversionen.

Sie dürfen ein Werk, das auf dem Programm basiert, oder die Modifikationen, um es aus dem Programm zu erstellen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie auch all diese Bedingungen erfüllen:

  • a) Das Werk muss auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass Sie es modifiziert haben, und ein relevantes Datum angeben.
  • b) Das Werk muss auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass es unter dieser Lizenz veröffentlicht wird und jegliche Bedingungen, die unter Abschnitt 7 hinzugefügt wurden. Diese Anforderung modifiziert die Anforderung in Abschnitt 4, alle Hinweise "intakt zu halten".
  • c) Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie kommt. Diese Lizenz wird daher, zusammen mit jeglichen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen des Abschnitts 7, auf das gesamte Werk und all seine Teile anwendbar sein, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk auf andere Weise zu lizenzieren, aber sie macht solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
  • d) Wenn das Werk interaktive Benutzeroberflächen hat, muss jede davon angemessene rechtliche Hinweise anzeigen; jedoch, wenn das Programm interaktive Schnittstellen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, muss Ihr Werk dies nicht tun.

Eine Zusammenstellung eines abgedeckten Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die von ihrer Natur her keine Erweiterungen des abgedeckten Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, auf oder in einem Volumen eines Speicher- oder Verbreitungsmediums, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und ihr resultierendes Copyright nicht dazu verwendet werden, den Zugang oder die rechtlichen Rechte der Benutzer der Zusammenstellung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines abgedeckten Werks in ein Aggregat verursacht nicht, dass diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats angewendet wird.

6. Übermittlung in Nicht-Quellformen.

Sie dürfen ein abgedecktes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie auch den maschinenlesbaren Entsprechenden Quellcode unter den Bedingungen dieser Lizenz auf eine dieser Arten übermitteln:

  • a) Übermitteln Sie den Objektcode in oder verkörpert in einem physischen Produkt (einschließlich

    Ein Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie nicht innerhalb ihres Geltungsbereichs aufnimmt, die Ausübung von einem oder mehreren der speziell unter dieser Lizenz gewährten Rechte verbietet oder von der Nichtausübung dieser Rechte abhängig macht. Sie dürfen ein unter diese Lizenz fallendes Werk nicht übertragen, wenn Sie Teil einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Geschäft mit der Verteilung von Software ist, unter welcher Sie dem Dritten Zahlungen aufgrund des Umfangs Ihrer Aktivität der Übertragung des Werks leisten, und unter der der Dritte jedem der Empfänger, die das unter diese Lizenz fallende Werk von Ihnen erhalten würden, eine diskriminierende Patentlizenz erteilt (a) in Verbindung mit Kopien des von Ihnen übertragenen Werks (oder Kopien, die von diesen Kopien gemacht wurden), oder (b) hauptsächlich für und in Verbindung mit spezifischen Produkten oder Kompilationen, die das Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in diese Vereinbarung eingetreten, oder diese Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 erteilt.

    Nichts in dieser Lizenz soll so ausgelegt werden, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungen gegen Verletzungen ausschließt oder begrenzt, die Ihnen anderweitig nach geltendem Patentrecht zur Verfügung stehen könnten.

    12. Keine Kapitulation der Freiheit anderer.

    Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entschuldigen sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein unter diese Lizenz fallendes Werk nicht so übertragen können, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen unter dieser Lizenz und sonstige relevante Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie es als Konsequenz überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie sich beispielsweise zu Bedingungen verpflichten, die Sie zur Erhebung einer Lizenzgebühr für die weitere Übertragung von jenen, an die Sie das Programm weitergeben, verpflichten, wäre der einzige Weg, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, auf jegliche Übertragung des Programms vollständig zu verzichten.

    13. Interaktion über ein Fernnetzwerk; Nutzung mit der GNU General Public License.

    Ungeachtet jeder anderen Bestimmung dieser Lizenz, wenn Sie das Programm ändern, muss Ihre geänderte Version allen Benutzern, die über ein Computer-Netzwerk remote mit ihr interagieren (falls Ihre Version solche Interaktion unterstützt), auffällig die Möglichkeit bieten, den entsprechenden Quellcode Ihrer Version zu erhalten, indem Sie Zugang zum entsprechenden Quellcode von einem Netzwerkserver unentgeltlich bereitstellen, durch einige standardmäßige oder übliche Mittel, die das Kopieren von Software erleichtern. Dieser entsprechende Quellcode muss den entsprechenden Quellcode für jedes Werk enthalten, das gemäß des folgenden Absatzes auf Version 3 der GNU General Public License basiert.

    Ungeachtet jeder anderen Bestimmung dieser Lizenz, haben Sie die Erlaubnis, jedes unter diese Lizenz fallende Werk mit einem Werk zu verlinken oder zu kombinieren, das unter der Version 3 der GNU General Public License lizenziert ist, zu einem einzigen kombinierten Werk, und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das unter diese Lizenz fallende Werk ist, aber das Werk, mit dem es kombiniert wurde, bleibt unter der Version 3 der GNU General Public License geregelt.

    14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz.

    Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit revidierte und/oder neue Versionen der GNU Affero General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste dieser aktuellen Version ähnlich sein, aber können sich im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen.

    Jeder Version wird eine unterscheidende Versionsnummer zugewiesen. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Affero General Public License "oder jede spätere Version" darauf anwendbar ist, haben Sie die Möglichkeit, den Bedingungen entweder dieser nummerierten Version oder jeder späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, zu folgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU Affero General Public License angibt, dürfen Sie jede von der Free Software Foundation jemals veröffentlichte Version wählen.

    Wenn das Programm angibt, dass ein Stellvertreter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU Affero General Public License verwendet werden können, autorisiert die öffentliche Erklärung des Stellvertreters zur Annahme einer Version Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.

    Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Berechtigungen gewähren. Es werden jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen einem Autor oder Urheberrechtsinhaber auferlegt, als Folge Ihrer Entscheidung, einer späteren Version zu folgen.

    15. Haftungsausschluss.

    ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG. AUSSER WENN ANDERS IN SCHRIFTFORM ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM OHNE JEGLICHE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG, SEI ES AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DAS PROGRAMM FEHLERHAFT SEIN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN.

    16. Haftungsbeschränkung.

    IN KEINEM FALL, AUSSER WENN VON ANWENDBAREM RECHT VERLANGT ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, WIRD IRGENDEIN URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDEINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT ÄNDERT UND/ODER ÜBERTRÄGT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN HAFTEN, EINSCHLIEßLICH ALLGEMEINER, BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ENTSTEHEN (EINSCHLIEßLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST, DATEN, DIE UNRICHTIG WERDEN, ODER VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER DRITTPARTEIEN ERLEIDET WERDEN, ODER DAS SCHEITERN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN EIN SOLCHER INHABER ODER ANDERE PARTEI VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

    17. Interpretation der Abschnitte 15 und 16.

    Wenn der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben nicht nach ihren Bedingungen lokale rechtliche Wirkung entfalten können, sollen überprüfende Gerichte lokales Recht anwenden, das am ehesten ein absoluter Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung in Verbindung mit dem Programm annähert, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme begleitet eine Kopie des Programms im Austausch gegen eine Gebühr.

    ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

    Wie man diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendet

    Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und Sie wollen, dass es für die Öffentlichkeit von größtmöglichem Nutzen ist, ist der beste Weg dies zu erreichen, es zur freien Software zu machen, die jeder umverteilen und nach diesen Bedingungen ändern kann.

    Um dies zu tun, fügen Sie den Programmen die folgenden Hinweise bei. Es ist am sichersten, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu heften, um den Ausschluss der Garantie am wirksamsten zu verkünden; und jede Datei soll mindestens die "copyright"-Zeile haben und einen Verweis darauf, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

        <one line to give the program's name and a brief idea of what it does.>
        Copyright (C) <year>  <name of author>
    
        This program is free software: you can redistribute it and/or modify
        it under the terms of the GNU Affero General Public License as
        published by the Free Software Foundation, either version 3 of the
        License, or (at your option) any later version.
    
        This program is distributed in the hope that it will be useful,
        but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
        MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.  See the
        GNU Affero General Public License for more details.
    
        You should have received a copy of the GNU Affero General Public License
        along with this program.  If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
    

    Fügen Sie außerdem Informationen hinzu, wie man Sie per elektronischer und Papierpost kontaktieren kann.

    Wenn Ihre Software mit Benutzern ferngesteuert über ein Computernetzwerk interagieren kann, sollten Sie ebenfalls sicherstellen, dass sie einen Weg für Benutzer bietet, ihren Quellcode zu erhalten. Wenn beispielsweise Ihr Programm eine Webanwendung ist, könnte seine Schnittstelle einen "Quelle"-Link anzeigen, der Benutzer zu einem Archiv des Codes führt. Es gibt viele Wege, den Quellcode anzubieten, und verschiedene Lösungen sind für verschiedene Programme besser; sehen Sie Abschnitt 13 für die spezifischen Anforderungen.

    Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls zutreffend, dazu bringen, einen "Urheberrechtshaftungsausschluss" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Für mehr Informationen darüber und wie man die GNU AGPL anwendet und befolgt, sehen Sie unter <http://www.gnu.org/licenses/>.