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Creative Commons CC-Lizenztext

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Original-Lizenzen

Der ursprüngliche Satz von Lizenzen gewährt die "Basisrechte", wie das Recht, das urheberrechtlich geschützte Werk weltweit zu verbreiten, ohne Änderungen und kostenlos. Die Einzelheiten jeder dieser Lizenzen hängen von der Version ab und umfassen eine Auswahl von vier Bedingungen:

Zuschreibung Zuschreibung (by) Lizenznehmer dürfen das Werk kopieren, verbreiten, anzeigen und aufführen sowie darauf basierende abgeleitete Werke erstellen, sofern sie dem Autor oder Lizenzgeber die Anerkennung geben, wie von diesen spezifiziert.
Nicht-kommerziell Nicht-kommerziell (nc) Lizenznehmer dürfen das Werk kopieren, verbreiten, anzeigen und aufführen sowie darauf basierende abgeleitete Werke erstellen, jedoch nur für nicht-kommerzielle Zwecke.
Keine Bearbeitungen Keine Bearbeitungen (nd) Lizenznehmer dürfen nur wortwörtliche Kopien des Werkes verbreiten und aufführen, keine darauf basierenden bearbeiteten Werke.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen Weitergabe unter gleichen Bedingungen (sa) Lizenznehmer dürfen abgeleitete Werke nur unter einer Lizenz verbreiten, die mit der Lizenz identisch ist, die das Originalwerk regelt. (Siehe auch Copyleft.)

Kombinationen

Durch das Mischen und Kombinieren dieser Bedingungen entstehen sechzehn mögliche Kombinationen, von denen elf gültige Creative Commons-Lizenzen und fünf ungültig sind. Von den fünf ungültigen Kombinationen schließen vier sowohl die "nd"- als auch die "sa"-Klauseln ein, die sich gegenseitig ausschließen; und eine schließt keine der Klauseln ein. Von den elf gültigen Kombinationen wurden die fünf, die die "by"-Klausel nicht enthalten, zurückgezogen, weil 98% der Lizenzgeber eine Zuschreibung verlangten, obwohl sie weiterhin als Referenz auf der Website verfügbar bleiben. Dies führt zu sechs regelmäßig verwendeten Lizenzen:

  • Zuschreibung alleine (by)
  • Zuschreibung + Keine Bearbeitungen (by-nd)
  • Zuschreibung + Weitergabe unter gleichen Bedingungen (by-sa)
  • Zuschreibung + Nicht-kommerziell (by-nc)
  • Zuschreibung + Nicht-kommerziell + Keine Bearbeitungen (by-nc-nd)
  • Zuschreibung + Nicht-kommerziell + Weitergabe unter gleichen Bedingungen (by-nc-sa)

Zum Beispiel erlaubt die Creative Commons Zuschreibungs-Lizenz (BY) das Teilen und Remixen (Erstellen von abgeleiteten Werken), auch für kommerzielle Nutzung, sofern eine Zuschreibung erfolgt.

Zuschreibung

Seit 2004 erfordern alle aktuellen Lizenzen die Zuschreibung des ursprünglichen Autors. Die Zuschreibung muss "nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der verfügbaren Informationen" erfolgen. Im Allgemeinen bedeutet dies Folgendes:

  • Einbeziehung aller Urheberrechtsvermerke (falls zutreffend). Wenn das Werk selbst irgendwelche vom Urheberrechtsinhaber platzierten Urheberrechtsvermerke enthält, müssen diese Vermerke unverändert gelassen oder in einer Weise reproduziert werden, die für das Medium, in dem das Werk erneut veröffentlicht wird, angemessen ist.
  • Nennung des Namens des Autors, des Bildschirmnamens oder der Benutzer-ID, usw. Wenn das Werk im Internet veröffentlicht wird, ist es nett, diesen Namen mit der Profilseite der Person zu verlinken, falls eine solche Seite existiert.
  • Nennung des Titels oder des Namens des Werkes (falls zutreffend), falls so etwas existiert. Wenn das Werk im Internet veröffentlicht wird, ist es nett, den Namen oder Titel direkt mit dem Originalwerk zu verlinken.
  • Nennung der spezifischen CC-Lizenz, unter der das Werk steht. Wenn das Werk im Internet veröffentlicht wird, ist es nett, wenn die Lizenznennung zur Lizenz auf der CC-Website verlinkt.
  • Erwähnung, ob das Werk ein bearbeitetes Werk oder eine Anpassung ist, zusätzlich zu den oben genannten Punkten, muss man identifizieren, dass ihr Werk ein bearbeitetes Werk ist, z. B. "Dies ist eine finnische Übersetzung von [Originalwerk] von [Autor]." oder "Drehbuch basierend auf [Originalwerk] von [Autor]."

Lizenz

DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS-ÖFFENTLICHEN LIZENZ ("CCPL" ODER "LIZENZ") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DAS WERK IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GELTENDE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE NUTZUNG DES WERKS ANDERS ALS NACH DIESEM VERTRAG ODER URHEBERRECHTSGESETZ IST UNTERSAGT.

INDem SIE IRGENDEIN RECHT AN DEM HIER BEREITGESTELLTEN WERK AUSÜBEN, AKZEPTIEREN SIE UND STIMMEN DER BINDUNG DURCH DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ ZU. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS VERTRAG BETRACHTET WERDEN KANN, GEWÄHRT DER LIZENZGEBER IHNEN DIE HIER ENTHALTENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNG IHRER ZUSTIMMUNG ZU SOLCHEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN.

1. Definitionen

  1. "Bearbeitung" bedeutet ein Werk, das auf Grundlage des Werkes oder auf Grundlage des Werkes und anderer vorbestehender Werke entstanden ist, wie eine Übersetzung, Anpassung, abgeleitetes Werk, Arrangement von Musik oder andere Veränderungen eines literarischen oder künstlerischen Werks oder Phonogramms oder Aufführung und beinhaltet filmische Anpassungen oder jede andere Form, in der das Werk umgegossen, umgewandelt oder angepasst werden kann, einschließlich in jeder Form, die erkennbar vom Original abgeleitet ist, mit der Ausnahme, dass ein Werk, das eine Sammlung bildet, nicht als Bearbeitung im Sinne dieser Lizenz betrachtet wird. Um jeden Zweifel auszuräumen, wenn das Werk ein Musikwerk, Aufführung oder Phonogramm ist, wird die Synchronisierung des Werks in zeitlicher Beziehung mit einem bewegten Bild ("synchen") als Bearbeitung im Sinne dieser Lizenz betrachtet.
  2. "Sammlung" bedeutet eine Sammlung literarischer oder künstlerischer Werke, wie Enzyklopädien und Anthologien, oder Aufführungen, Phonogramme oder Sendungen oder andere Werke oder Angelegenheiten, die sich von in Abschnitt 1(f) unten aufgeführten Werken unterscheiden, die durch die Auswahl und Anordnung ihres Inhalts schöpferische geistige Schöpfungen darstellen, in denen das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einem oder mehreren anderen Beiträgen eingeschlossen ist, wobei jeder Beitrag für sich genommen separate und unabhängige Werke darstellt, die zusammen zu einem kollektiven Ganzen zusammengestellt werden. Ein Werk, das eine Sammlung bildet, wird nicht als eine Bearbeitung (wie oben definiert) für die Zwecke dieser Lizenz betrachtet.
  3. "Creative Commons-kompatible Lizenz" bedeutet eine Lizenz, die unter http://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgeführt ist und von Creative Commons als im Wesentlichen dieser Lizenz gleichwertig anerkannt wurde, einschließlich mindestens aus dem Grund, dass diese Lizenz: (i) Bedingungen enthält, die den Lizenz-Elementen dieser Lizenz denselben Zweck, dieselbe Bedeutung und dieselbe Wirkung haben; und (ii) ausdrücklich das Wiederlizenzieren von Bearbeitungen von Werken, die unter dieser Lizenz zur Verfügung stehen, unter dieser Lizenz oder einer Creative Commons-Gebietslizenz mit denselben Lizenz-Elementen wie diese Lizenz erlaubt.
  4. "Verteilen" bedeutet, das Original und Kopien des Werkes oder der Bearbeitung, wie angemessen, durch Verkauf oder andere Übertragung des Eigentums öffentlich zugänglich zu machen.
  5. "Lizenz-Elemente" bedeutet die folgenden hochrangigen Lizenzattribute, wie sie vom Lizenzgeber ausgewählt und im Titel dieser Lizenz angezeigt werden: Zuschreibung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
  6. "Lizenzgeber" bedeutet die Einzelperson(en), Entität(en) oder Organisation(en), die das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz anbieten.
  7. "Originalautor" bedeutet im Falle eines literarischen oder künstlerischen Werks die Einzelperson(en), Entität(en) oder Organisation(en), die das Werk erstellt haben, oder, wenn keine Einzelperson oder Entität identifiziert werden kann, den Verlag; und außerdem (i) im Falle einer Aufführung die Schauspieler, Sänger, Musiker, Tänzer und andere Personen, die literarische oder künstlerische Werke oder Ausdrucksformen des Volkstums darstellen, singen, liefern, deklamieren, spielen, interpretieren oder auf andere Weise aufführen; (ii) im Falle eines Phonogramms der Produzent , also die Person oder juristische Entität, die zuerst die Töne einer Aufführung oder andere Geräusche fixiert; und (iii) im Falle von Sendungen, die Organisation, die die Sendung überträgt.
  8. "Werk" bedeutet das literarische und/oder künstlerische Werk, das unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, ohne Begrenzung jegliche Produktion im literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich, ganz gleich, wie der Modus oder die Form ihres Ausdrucks sein mag, einschließlich digitaler Form, wie ein Buch, eine Broschüre und andere Schriftstücke; ein Vortrag, eine Ansprache, Predigt oder anderes Werk gleicher Natur; ein dramatisches oder dramatisch-musikalisches Werk; ein choreografisches Werk oder eine Unterhaltung in stummer Darstellung; eine musikalische Komposition mit oder ohne Worte; ein kinematografisches Werk, zu dem Werke assimiliert werden, die durch einen dem Kino analogen Prozess ausgedrückt werden; ein Werk der Zeichnung, Malerei, Architektur, Bildhauerei, Gravur oder Lithographie; Ein fotografisches Werk, dem Werke zugeordnet werden, die durch einen der Fotografie analogen Prozess ausgedrückt werden; ein angewandtes Kunstwerk; eine Illustration, Karte, Plan, Skizze oder dreidimensionales Werk in Bezug auf Geografie, Topographie, Architektur oder Wissenschaft; eine Aufführung; eine Sendung, ein Phonogramm; eine Zusammenstellung von Daten, sofern sie als urheberrechtlich geschütztes Werk geschützt ist; oder ein Werk, das von einem Varieté- oder Zirkuskünstler aufgeführt wird, sofern es nicht anders als literarisches oder künstlerisches Werk betrachtet wird.
  9. "Sie" bedeutet eine Einzelperson oder Entität, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt und zuvor die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf das Werk nicht verletzt hat, oder die eine ausdrückliche Erlaubnis vom Lizenzgeber erhalten hat, trotz eines früheren Verstoßes Rechte unter dieser Lizenz auszuüben.
  10. "Öffentlich Aufführen" bedeutet, öffentliche Rezitationen des Werkes durchzuführen und diese öffentlichen Rezitationen der Öffentlichkeit durch jedes Mittel oder Verfahren, einschließlich drahtgebundenen oder drahtlosen Mitteln oder öffentlichen digitalen Aufführungen, mitzuteilen; das Werk der Öffentlichkeit so zur Verfügung zu stellen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort und zu einem von ihnen individuell gewählten Platz darauf zugreifen können; das Werk öffentlich aufzuführen und die Aufführungen des Werkes der Öffentlichkeit zu kommunizieren, einschließlich durch öffentliche digitale Aufführung; das Werk durch jedes Mittel einschließlich Zeichen, Klängen oder Bildern zu senden und erneut zu senden.
  11. "Reproduzieren" bedeutet, Kopien des Werkes zu erstellen, durch jedes Mittel einschließlich ohne Einschränkung durch Ton- oder Bildaufnahmen und das Recht zur Festlegung und Reproduzierung von Festlegungen des Werkes, einschließlich Speicherung einer geschützten Aufführung oder Phonogramms in digitaler Form oder anderem elektronischen Medium.

2. Fair-Use-Rechte. Nichts in dieser Lizenz soll darauf abzielen, Rechte einzuschränken, zu begrenzen oder Freiheiten zu reduzieren, die vom Urheberrecht oder Rechten stammen, die aus Einschränkungen oder Ausnahmen resultieren, die im Zusammenhang mit dem Urheberrechtsschutz unter dem Urheberrechtsgesetz oder anderen geltenden Gesetzen vorgesehen sind.

3. Lizenzeinräumung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz erteilt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unbefristete (während der Dauer des anwendbaren Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte am Werk, wie sie nachfolgend dargelegt sind:

  1. das Werk zu reproduzieren, das Werk in eine oder mehrere Sammlungen einzubinden und das Werk, wie in den Sammlungen eingebunden, zu reproduzieren;
  2. Bearbeitungen zu erstellen und zu reproduzieren, vorausgesetzt, dass eine solche Bearbeitung, einschließlich jeder Übersetzung in jedem Medium, angemessene Schritte unternimmt

    Die oben genannten Rechte dürfen in allen Medien und Formaten, die derzeit bekannt sind oder später entwickelt werden, ausgeübt werden. Zu den oben genannten Rechten gehört auch das Recht, solche technischen Änderungen vorzunehmen, wie sie notwendig sind, um die Rechte in anderen Medien und Formaten auszuüben. Vorbehaltlich Abschnitt 8(f) sind alle Rechte, die nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährt wurden, hiermit vorbehalten.

    4. Einschränkungen. Die in Abschnitt 3 oben gewährte Lizenz ist ausdrücklich den folgenden Einschränkungen unterworfen:

    1. Sie dürfen das Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich aufführen. Sie müssen jeder Kopie des Werks, die Sie verbreiten oder öffentlich aufführen, eine Kopie dieser Lizenz oder den Uniform Resource Identifier (URI) für diese Lizenz beifügen. Sie dürfen dem Werk keine Bedingungen auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Möglichkeit des Empfängers des Werks, die ihm unter den Bedingungen der Lizenz gewährten Rechte auszuüben, einschränken. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss für Gewährleistungen verweisen, bei jeder Kopie des Werks, die Sie verbreiten oder öffentlich aufführen, intakt halten. Wenn Sie das Werk verbreiten oder öffentlich aufführen, dürfen Sie keine wirksamen technischen Maßnahmen auf das Werk anwenden, die die Möglichkeit eines Empfängers des Werks von Ihnen einschränken, die ihm unter den Bedingungen der Lizenz gewährten Rechte auszuüben. Dieser Absatz 4(a) gilt für das Werk, wie es in einer Sammlung enthalten ist, dies erfordert jedoch nicht, dass die Sammlung abgesehen vom Werk selbst den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt. Wenn Sie eine Sammlung erstellen, müssen Sie auf Anforderung eines Lizenzgebers in dem Maße, wie es praktisch durchführbar ist, jeden vom Lizenzgeber in Abschnitt 4(c) geforderten Kredit aus der Sammlung entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung erstellen, müssen Sie auf Anforderung eines Lizenzgebers in dem Maße, wie es praktisch durchführbar ist, jeden vom Lizenzgeber in Abschnitt 4(c) geforderten Kredit aus der Bearbeitung entfernen.
    2. Sie dürfen eine Bearbeitung nur unter den Bedingungen verbreiten oder öffentlich aufführen: (i) dieser Lizenz; (ii) einer späteren Version dieser Lizenz mit den gleichen Lizenzbestandteilen wie diese Lizenz; (iii) einer Creative-Commons-Lizenz mit Geltungsbereich (entweder diese oder eine spätere Lizenzversion), die die gleichen Lizenzbestandteile wie diese Lizenz enthält (z. B. Attribution-ShareAlike 3.0 US)); (iv) einer Creative-Commons-kompatiblen Lizenz. Wenn Sie die Bearbeitung unter einer der in (iv) genannten Lizenzen lizenzieren, müssen Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten. Wenn Sie die Bearbeitung unter den Bedingungen einer der in (i), (ii) oder (iii) genannten Lizenzen (die "anwendbare Lizenz") lizenzieren, müssen Sie die Bedingungen der anwendbaren Lizenz allgemein und die folgenden Bestimmungen einhalten: (I)Sie müssen jeder Kopie jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich aufführen, eine Kopie der anwendbaren Lizenz oder den URI für die anwendbare Lizenz beifügen; (II) Sie dürfen der Bearbeitung keine Bedingungen auferlegen, die die Bedingungen der anwendbaren Lizenz oder die Möglichkeit des Empfängers der Bearbeitung, die ihm unter den Bedingungen der anwendbaren Lizenz gewährten Rechte auszuüben, einschränken; (III) Sie müssen alle Hinweise, die auf die anwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss für Gewährleistungen verweisen, bei jeder Kopie des Werks, wie in der Bearbeitung enthalten, intakt halten, die Sie verbreiten oder öffentlich aufführen; (IV) wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich aufführen, dürfen Sie keine wirksamen technischen Maßnahmen auf die Bearbeitung anwenden, die die Möglichkeit eines Empfängers der Bearbeitung von Ihnen einschränken, die ihm unter den Bedingungen der anwendbaren Lizenz gewährten Rechte auszuüben. Dieser Absatz 4(b) gilt für die Bearbeitung, wie sie in einer Sammlung enthalten ist, dies erfordert jedoch nicht, dass die Sammlung abgesehen von der Bearbeitung selbst den Bedingungen der anwendbaren Lizenz unterliegt.
    3. Wenn Sie das Werk oder irgendwelche Bearbeitungen oder Sammlungen verbreiten oder öffentlich aufführen, müssen Sie, sofern nicht eine Anforderung gemäß Abschnitt 4(a) gestellt wurde, alle Urheberrechtshinweise für das Werk intakt halten und, angemessen für das Medium oder die Mittel, die Sie nutzen: (i) den Namen des Originalautors (oder Pseudonyms, falls zutreffend), falls angegeben, und/oder falls der Originalautor und/oder der Lizenzgeber eine andere Partei oder Parteien (z. B. eine Sponsorinstitution, eine veröffentlichende Einrichtung, eine Zeitschrift) für die Zuschreibung ("Zuschreibende Parteien") in der Urheberrechtsmitteilung des Lizenzgebers, den Nutzungsbedingungen oder auf andere vernünftige Weise benennen, den Namen dieser Partei oder Parteien; (ii) den Titel des Werks, falls angegeben; (iii) soweit vernünftigerweise praktikabel, den URI, falls vorhanden, den der Lizenzgeber angibt, um mit dem Werk verbunden zu werden, es sei denn, ein solcher URI bezieht sich nicht auf den Urheberrechtshinweis oder die Lizenzinformationen für das Werk; und (iv) , im Einklang mit Abschnitt 3(b), im Falle einer Bearbeitung, eine Anerkennung, die die Verwendung des Werks in der Bearbeitung identifiziert (z. B. "Französische Übersetzung des Werks durch den Originalautor" oder "Drehbuch basierend auf dem Originalwerk durch den Originalautor"). Die gemäß diesem Abschnitt 4(c) erforderliche Anerkennung kann auf jede vernünftige Weise implementiert werden; vorausgesetzt jedoch, dass im Falle einer Bearbeitung oder Sammlung, mindestens solch eine Anerkennung erscheinen wird, wenn eine Anerkennung für alle beitragenden Autoren der Bearbeitung oder Sammlung erscheint, dann als Teil dieser Anerkennungen und auf eine Weise, die mindestens genauso prominent ist wie die Anerkennungen für die anderen beitragenden Autoren. Um Zweifel zu vermeiden, dürfen Sie die gemäß dieser Klausel erforderliche Anerkennung nur zu dem Zweck der Zuschreibung in der oben dargelegten Weise verwenden, und durch Ausübung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz dürfen Sie nicht implizit oder explizit eine Verbindung, Förderung oder Billigung durch den Originalautor, den Lizenzgeber und/oder die Zuschreibenden Parteien behaupten oder andeuten, ohne die separate, ausdrückliche vorherige schriftliche Erlaubnis des Originalautors, Lizenzgebers und/oder der Zuschreibenden Parteien.
    4. Sofern nicht anders schriftlich vom Lizenzgeber vereinbart oder durch geltendes Recht anderweitig gestattet, dürfen Sie das Werk entweder allein oder als Teil von Bearbeitungen oder Sammlungen nicht auf eine Art und Weise reproduzieren, verbreiten oder öffentlich aufführen, die das Werk verzerren, verstümmeln, modifizieren würde oder eine andere abträgliche Handlung in Bezug auf das Werk darstellen würde, die der Ehre oder dem Ruf des Originalautors schaden würde. Der Lizenzgeber erklärt sich damit einverstanden, dass er in jenen Rechtsordnungen (z. B. Japan), in denen jegliche Ausübung des in Abschnitt 3(b) dieser Lizenz gewährten Rechts (das Recht auf Bearbeitungen) als Verzerrung, Verstümmelung, Modifikation oder andere abträgliche Handlung angesehen werden würde, die der Ehre oder dem Ruf des Originalautors schaden würde, auf dieses Recht verzichten oder es nicht geltend machen wird, soweit dies nach dem entsprechenden nationalen Recht zulässig ist, um Ihnen die vernünftige Ausübung Ihres Rechts gemäß Abschnitt 3(b) dieser Lizenz (Recht auf Bearbeitungen) zu ermöglichen, jedoch nicht darüber hinaus.

    5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss

    SO WEIT NICHT ANDERS DURCH DIE PARTEIEN SCHRIFTLICH VEREINBART, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK WIE ES IST AN UND MACH KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IRGENDWELCHER ART BEZÜGLICH DES WERKS, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERS, EINSCHLIEẞLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, GARANTIEN DES EIGENTUMS, DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG ODER ABWESENHEIT VON LATENTEN ODER ANDEREN FEHLERN, GENAUIGKEIT ODER AN- ODER ABWESENHEIT VON FEHLERN, OB SIE ENTDECKBAR SIND ODER NICHT. MANCHE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN DIE AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN NICHT, ALSO KANN DIESE AUSSCHLUSS FÜR SIE NICHT GELTEN.

    6. Haftungsbeschränkung. AUẞER SOWEIT VOM ANWENDBAREN RECHT VERLANGT, WIRD DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER IN KEINEM RECHTSTHEORETISCHEN FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN ODER BEISPIELSSCHÄDEN HAFTEN, DIE AUS DIESEM LIZENZVERTRAG ODER DER NUTZUNG DES WERKS ENTSTEHEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

    7. Beendigung

    1. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte werden automatisch bei einem Verstoß von Ihnen gegen die Bedingungen dieser Lizenz beendet. Einzelpersonen oder Entitäten, die Bearbeitungen oder Sammlungen von Ihnen unter dieser Lizenz erhalten haben, wird jedoch ihre Lizenz nicht beendet, vorausgesetzt, dass diese Einzelpersonen oder Entitäten weiterhin vollständig mit diesen Lizenzen konform gehen. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 überdauern jede Beendigung dieser Lizenz.
    2. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des anwendbaren Urheberrechts am Werk). Ungeachtet dessen behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen zu veröffentlichen oder die Verbreitung des Werks jederzeit einzustellen; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Wahl nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gewährt wurde oder werden muss, gemäß den Bedingungen dieser Lizenz) zurückzuziehen, und diese Lizenz wird in vollem Umfang und Wirksamkeit fortbestehen, es sei denn, sie wird wie oben angegeben beendet.

    8. Sonstiges

    1. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder eine Sammlung verbreiten oder öffentlich aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu denselben Bedingungen und Konditionen an, wie sie Ihnen unter dieser Lizenz gewährt wurde.
    2. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung verbreiten oder öffentlich aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Originalwerk zu denselben Bedingungen und Konditionen an, wie sie Ihnen unter dieser Lizenz gewährt wurde.
    3. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz unter anwendbarem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird dies die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen dieser Lizenz nicht beeinträchtigen, und ohne weitere Handlungen der Parteien zu diesem Abkommen, wird eine solche Bestimmung in dem erforderlichen Mindestmaß reformiert, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.
    4. Keine Bedingung oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als verzichtet und keine Verletzung zugestimmt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung erfolgt schriftlich und wird von der Partei unterzeichnet, die mit einem solchen Verzicht oder einer solchen Zustimmung belastet werden soll.
    5. Diese Lizenz stellt die Gesamtvereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk dar. Es gibt keine Verständnisse, Abkommen oder Darstellungen in Bezug auf das Werk, die hier nicht angegeben sind. Der Lizenzgeber ist nicht durch zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in irgendeiner Mitteilung von Ihnen erscheinen können. Diese Lizenz darf nicht geändert werden, ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und Ihnen.
    6. Die gewährten Rechte sowie die in dieser Lizenz angesprochenen Themen wurden unter Verwendung der Terminologie des Berner Übereinkommens zum Schutz von literarischen und künstlerischen Werken (in der jeweils am 28. September 1979 geänderten Fassung), des Römischen Übereinkommens von 1961, des WIPO-Urheberrechtsabkommens von 1996, des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger von 1996 und des Revidierten Universalen Urheberrechtsabkommens (in der jeweils am 24. Juli 1971 überarbeiteten Fassung) formuliert. Diese Rechte und Inhalte treten in der jeweiligen Gerichtsbarkeit in Kraft, in der die Lizenzbedingungen durchgesetzt werden sollen, entsprechend den entsprechenden Bestimmungen der Umsetzung dieser Vertragsbestimmungen im anwendbaren nationalen Recht. Wenn das Standardpaket von Rechten, das unter dem anwendbaren Urheberrecht gewährt wird, zusätzliche Rechte umfasst, die nicht unter dieser Lizenz gewährt werden, gelten diese zusätzlichen Rechte als in die Lizenz einbezogen; diese Lizenz soll die Lizenzierung von Rechten unter anwendbarem Recht nicht einschränken.

    Creative Commons Hinweis

    Creative Commons ist keine Partei dieser Lizenz und gibt keinerlei Garantien im Zusammenhang mit dem Werk. Creative Commons haftet Ihnen oder irgendeiner Partei auf keiner rechtstheoretischen Grundlage für irgendwelche Schäden, einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher allgemeiner, spezieller, zufälliger oder folgender Schäden, die im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Ungeachtet der beiden vorhergehenden Sätze, wenn Creative Commons sich ausdrücklich als der hierunter stehende Lizenzgeber identifiziert hat, hat es alle Rechte und Pflichten des Lizenzgebers.

    Ausgenommen zum begrenzten Zweck, der Öffentlichkeit anzuzeigen, dass das Werk unter der CCPL lizenziert ist, autorisiert Creative Commons weder Partei die Verwendung der Marke "Creative Commons" oder irgendeines damit verbundenen Markenzeichens oder Logos von Creative Commons ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Creative Commons. Jede erlaubte Nutzung wird in Übereinstimmung mit Creative Commons' aktuellen Markennutzungsrichtlinien erfolgen, wie sie möglicherweise auf seiner